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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte vom Fotografen Florian Baumann (Florian Baumann Fotografie), nachfolgend der Fotograf genannt.

1. Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die an Florian Baumann Fotografie erteilt werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.

  2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Vertragsabschluss widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, hat dieses schriftlich zu erfolgen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennen.

  3. "Fotos" und "Videos“ im Sinne dieser AGB umfassen alle vom Fotografen erstellten Bild- und Videoaufnahmen sowie daraus hergestellte Werke, unabhängig vom Medium (z. B. digitale Dateien, Abzüge, Fotobücher, Online-Galerien, Filmdateien).

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge und Leistungen der Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

2. Bilder

  1. Digitale Bilddaten werden im JPG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.

  2. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des entstandenen Bildmaterials.

  3. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zugestellt werden.

  4. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

  5. Dem Fotografen und allfälligen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

  6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets der künstlerischen Gestaltung des Fotografen unterliegen. Reklamationen hinsichtlich dieser Gestaltung, des Aufnahmeortes und der verwendeten Mittel der Fotografie sind deshalb ausgeschlossen. Es werden keine spezifischen Aufnahmen garantiert. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich (per Brief oder E-Mail) beim Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch den Fotografen beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

3. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Fällige Rechnungen sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen. Mahngebühren nach Verzug können nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen berechnet werden.

  2. Auf eine vorgängige Anzahlung wird grundsätzlich verzichtet.

  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sind nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch aussergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  4. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis der Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Anteile des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen (massgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung). Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt:

    • weniger als 180 Tage vor dem Termin: 25 % der Gesamtsumme​

    • weniger als 90 Tage vor dem Termin: 50 % der Gesamtsumme

    • weniger als 30 Tage vor dem Termin: 75 % der Gesamtsumme

    • weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 % der Gesamtsumme

  5. Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe, o.Ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

  6. Für den Fall, dass der Fotograf aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und anderen schwerwiegenden Gründe, o.Ä.) den Auftrag nicht ausführen kann, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann. Auf Wunsch kann ein Ersatzfotograf benannt werden, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. Ebenfalls verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. In diesem Fall verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Bei Fotoshootings ist ein Ersatztermin zu vereinbaren.

  7. Die Nutzungsrechte für die gelieferten Fotos, Videos und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

 

4. Urheberrecht, Nutzungsrechte

  1. Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen.

  2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Fotograf Fotos und/oder Videos des Anlasses zu Eigenwerbezwecken verwenden darf (Website, Social Media, Print etc.), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat zudem die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einver­ständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

  3. Der Kunde darf die Fotos und Videos ohne zeitliche Beschränkung für private Zwecke ver­wenden. Jegliche Bearbeitung (z. B. Filter, Farbveränderungen, etc.) ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig. Zur Verwendung zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Es wird dabei gewünscht, dass der Fotograf bei der Veröffentlichung genannt wird: "Foto: Florian Baumann Fotografie" oder durch Verlinkung (z. B. @florian_baumann_fotografie auf Instagram). 

  4. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht. Eine Nutzung ohne Zustimmung oder ausserhalb der vereinbarten Nutzungsart (z. B. kommerziell statt privat) stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt den Fotografen zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.

  5. Es ist Sache des Kunden, den Fotografen bei Abschluss des Vertrags schriftlich darüber zu unterrichten, ob anwesenden Personen, besuchte Locations oder Gegenstände nicht abgelichtet werden dürfen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Ablichtung aller nicht genannten Personen, Locations oder Gegenstände, welche Bestandteil des Anlasses sind, zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Entsprechende Rechte von betroffenen Dritten holt der Kunde ein.

 

5. Datenschutz

  1. Erforderliche Daten, die den Kunden betreffen wie Name, Adresse und Auftragsdaten werden gespeichert. Die Daten werden von den Fotografen vertraulich behandelt. Mit der Beauftragung erklärt sich der Kunde einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Auftragsabwicklung an vertraglich gebundene Dritte (z. B. Versanddienstleister, Druckereien, IT-Dienstleister) weitergegeben werden, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Ebenfalls dürfen die Daten an KI-Programme weitergegeben werden (siehe separater Abschnitt).

  2. Im Falle einer Kontaktaufnahme weist der Fotograf darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

  3. Der Fotograf ist berechtigt, nach Durchrührung des Anlasses den Vertragspartner im Falle eines Firmenkunden als Referenzkunden (inkl. Firmenlogo) aufzuführen und zu Werbezwecken zu nutzen. Im Falle von Privatkunden dürfen die Vertragspartner in anonymisierter Form (z.B. durch Nennung der Vornamen im Portfolio) genannt werden.

  4. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Bearbeitung seiner Daten. Anfragen diesbezüglich via Kontaktformular.

6. Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Bildbearbeitung

  1. Um konkurrenzfähig und effizient zu sein, setzt der Fotograf zur Optimierung der groben Bildbearbeitung eine KI-Software ein, die anhand abgeschlossener Aufträge trainiert wurde und laufend weiter trainiert wird. Neue Bilder können zur KI-unterstützten Bearbeitung in dieses System geladen werden. Zusätzlich erfolgen manuelle Retuschen von störenden Elementen mit professioneller Software, z. B. von Adobe.

  2. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Bilder für diese Zwecke verwendet und in das KI-System eingespeist werden dürfen. Die Übermittlung und Verarbeitung der Bilder erfolgt unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen des jeweiligen KI-Anbieters, insbesondere den aktuell gültigen Datenschutzrichtlinien von Imagen AI, abrufbar unter https://imagen-ai.com/privacy-policy/.

  3. Der Fotograf wählt Anbieter aus, die den Schutz personenbezogener Daten gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleisten. Eine Weitergabe der Bilder an andere Dritte oder deren Verwendung zum Training fremder KI-Systeme findet nicht statt.

7. Haftung

  1. Der Fotograf trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz von Daten und Medien (z. B. Bilder, Dateien, personenbezogene Informationen) vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Diebstahl. Dennoch kann keine Haftung übernommen werden für Schäden, die infolge von Einbruchdiebstahl, Verlust von Geräten (z. B. Kameras, Speichermedien, Computer) oder durch unbefugte Zugriffe Dritter (z. B. durch Hackerangriffe oder Schadsoftware) entstehen – sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein vollständiger Schutz vor kriminellen Handlungen Dritter nicht gewährleistet werden kann.

  2. Der Fotograf bemüht sich, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, technische Ausfälle, unverschuldete Datenverluste) entstehen, wird keine Haftung übernommen. Ein Rücktrittsrecht entsteht nur, wenn die Verzögerung unzumutbar ist.

  3. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemässen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemässe Verwendung und Aufbewahrung verantwortlich. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

  4. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leisten der Fotograf keinen Ersatz.

  5. Der Fotograf ist berechtigt Fotobuchhersteller, Druckereien, etc. zu beauftragen. Er haften nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  6. Für die Dauerhaftigkeit und Lichtbeständigkeit von Printabzügen und anderen Fotoprodukten haften der Fotograf nur so lange, wie es auch der Hersteller dieser Waren in seiner Garantie vorsieht.

 

8. Fotobox

8.1 Geltungsbereich

  1. Sämtliche Bestimmungen der AGB von Florian Baumann gelten sinngemäss auch für die Vermietung der Fotobox, wobei im Geltungsbereich der Fotobox die Bezeichnung «Kunde» als «Mieter» und die Bezeichnung «Fotograf» als «Vermieter» verstanden werden kann.

  2. Im Folgenden wird die Person, welche die Fotobox mietet, als «Mieter» bezeichnet. Die Person, welche die Fotobox vermietet (Florian Baumann), wird als «Vermieter» bezeichnet.

8.2 Zahlung, Depot, Stornierung und Vertragswiderruf

  1. Die Rechnung ist ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, spätestens jedoch 7 Tage vor dem Event. Bei Nichterhalt des Gesamtbetrags 7 Tage vor der Veranstaltung kann ein Verleih der Fotobox zum gewünschten Datum nicht garantiert werden.

  2. Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution als Sicherheit zu verlangen. Diese Kaution wird dem Kunden nach dem Anlass wieder zurückerstattet. Davon abgezogen werden die Kosten für Ausdrucke (falls im Preis nicht inbegriffen), verlorenes oder defektes Material. ​Allfällige weitere Kosten, insb. für Reparaturen oder Reinigung, können dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.

  3. Bei einer Stornierung des Kunden im Zeitraum zwischen Buchung und 50 Tage vor dem Anlass kann der Mieter gegen Zahlung einer Auftragsentschädigung in Höhe von CHF 100 (administrativer Aufwand, Beratung etc.) vom Vertrag zurücktreten. Allfällige, zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Kosten (Materialbestellung, Grafikarbeiten etc.) werden zu 100 % weiterverrechnet (Stundenansatz: CHF 150). Stornierungen welche später erfolgen werden wie folgt gehandhabt (massgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung):

    1. 49 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % der Gesamtsumme

    2. Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Gesamtsumme

  4. ​​Falls der Mieter aufgrund höherer Gewalt den Vertrag storniert, gelten die regulären Stornierungsbedingungen gemäss AGB von Florian Baumann.​

8.3 Versicherung, Haftung und Schadenersatz

  1. Nicht im Mietpreis inbegriffen ist eine Versicherung des Materials. Versicherung ist Sache des Mieters.

  2. Das Mietmaterial wird nach der Rücknahme durch den Vermieter auf Mängel resp. Beschädigung geprüft. Für Schäden, welche durch einen normalen und korrekten Gebrauch nicht zustande kommen, lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab. Die Reparatur- und Ersatzkosten werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt.

  3. Jegliche technische Defekte wie z.B. Absturz der Software oder Treiber gelten nicht als Mängel und können beim Vermieter auch nicht beanstandet werden.

  4. Dem Mieter wird im Falle von Störungen zwischen 09:00 bis 23:00 Uhr telefonischer Support zugesichert.

  5. Sollte aufgrund einer Beschädigung durch den Kunden oder einer seiner Gäste eine andere Vermietung (beispielsweise an einem darauffolgenden Wochenende) verunmöglicht werden, so haftet der Kunde für den entgangenen Umsatz und die eventuell entstehenden Zusatzkosten.

  6. Falls bei der Software Einstellungen von Personen, welche nicht dafür autorisiert wurden, verändert werden, wird die Wiederherstellung der Software nach Stundenaufwand verrechnet.

  7. Für den Fall, dass die Fotobox vor Mietbeginn aufgrund höherer Gewalt (z.B. Elementarschäden, grober Beschädigung durch den Vormieter, Viren, o.Ä.) nicht funktioniert, besteht kein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann. Auf Wunsch kann ein anderer Anbieter benannt werden, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet. Ebenfalls verzichtet der Mieter auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Vermieter. In diesem Fall verzichtet der Vermieter auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

8.4 Reinigung und Sauberkeit

  1. Es wird angestrebt, die Fotobox in möglichst sauberem und tadellosem Zustand zu vermietet. Ich bitte Dich, diese so zu behandeln als wäre es Deine eigene, denn die Fertigung dieser Fotobox erfolgte mit viel Aufwand und Liebe.

  2. Die Reinigung des Bildschirmes und das Objektives wird vom Vermieter übernommen.

  3. Eine allfällige Reinigung der Stative und Kabel (z.B. von Spritzen von Getränken, Rückständen von Klebeband am Kabel, etc.) ist Sache des Mieters. Bei unnatürlich starker Verschmutzung der Fotobox oder deren Bestandteile wird vom Vermieter die Reinigung nach Aufwand verrechnet.

  4. Allfällige Verschmutzungen des Holzes durch den Mieter werde durch den Vermieter gereinigt / instand gesetzt. Die Reinigung / Instandsetzung wird vom Vermieter nach Aufwand verrechnet. Auf keinen Fall dürfen Holzteile mit Reinigungsmitteln geputzt werden, welche das Holz beschädigen.

8.5 Urheberrecht

  1. Florian Baumann gilt als Urheber aller im Rahmen der Miete gemachten Aufnahmen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht zur Veröffentlichung der Aufnahmen eingeräumt. Die Weitergabe des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann verlangen als Urheber genannt zu werden.

  2. Mit der Fotobox gemachte Bilder dürfen vom Vermieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Mieters an Dritte weitergegeben werden (z.B. für Eigenwerbung).

​​

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesendangen/ZH.

10. Schlussbestimmungen​

  1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam werden, sind die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, die mit dem Fotografen abgemacht wurde.

  2. Florian Baumann behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Diese treten mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.

 

Diese AGB gelten ab 18.07.2025.

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